14.07.2011

Anerkannte Regeln der Technik / DIN-Vorschriften


Der Baubereich unterliegt seit jeher einem ständigen Wandel. Die Weiterentwicklung von Baustoffen und Bautechniken eröffnet immer wieder neue Möglichkeiten für die Gestaltung und Ausführung von Bauprojekten.

Dabei findet die planerische Freiheit häufig ihre Grenzen in zwingenden technischen Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahme.

Grundsätzlich wird sich die Planung daher an den allgemein anerkannten Regeln der Technik orientieren. Hierbei handelt es sich technische Standards und Richtlinien, die sich im Laufe der Zeit aufgrund von Forschung und Erfahrung beim Umgang mit Baustoffen und Bautechniken herausgebildet haben, und deren Einhaltung und Beachtung eine fachgerechte Erbringung von Bauleistungen gewährleisten. Entsprechend dem technischen Fortschritt unterliegen sie einem fließenden Wandel.

Ein Teil dieser anerkannten Regeln der Technik sind als sogenannte DIN Normen festgeschrieben:

DIN-Normen sind die Arbeitsergebnisses des DIN = Deutsches Institut für Normung e.V.. Zum 31.12.2005 gab es insgesamt 28.593 DIN-Normen. Davon betreffen geschätzte 10 %, also etwa 3.000 Normen, den Baubereich. Einige der DIN-Vorschriften sind im Teil C der VOB als allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) festgeschrieben. Auch die DIN Vorschriften unterliegen einer Anpassung an die Weiterentwicklung von Theorie und Praxis im Baubereich.

Anders als bei den anerkannten Regeln der Technik, die sich im Laufe der Zeit gleitend fortentwickeln, werden DIN Normen jedoch nur in gewissen Abständen überprüft und nur mittels einer ausdrücklichen Fortschreibung geändert. Es kann dadurch vorkommen, dass vorhandene DIN Normen veraltet sind und damit nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass auch eine technische Vorschrift, wie etwa eine DIN-Norm, die einmal als anerkannte Regel der Baukunst fixiert wurde, ihre Gültigkeit verliert, weil sie durch die technische Entwicklung inzwischen überholt worden ist. Genauso ist es denkbar, dass DIN Vorschriften soweit angepasst wurden, dass alte
(Bau-) Techniken nicht mehr berücksichtigt werden.

Somit ist die Ordnungsmäßigkeit einer Bauleistung nicht allein an den schriftlich fixierten technischen Normen zu messen, sondern an den allgemeinen, nicht notwendigerweise festgeschriebenen Regeln der Bautechnik, die als solche nach Entwicklung und Stand der jeweiligen anerkennenswerten Handhabung
wandelbar sind.

Die an der Planung und Erstellung eines Gewerkes beteiligten Kreise müssen sich daher an Weiterentwicklungen orientieren und ihren Auftraggeber über moderne Baustoffe, Techniken und Arbeitsweisen informieren. Bei Verwendung neuer Baustoffe besteht die Verpflichtung, den Auftraggeber auf die Risiken einer noch nicht hinreichend gesicherten Erkenntnis über die Brauchbarkeit hinzuweisen.
Liegt der Entwurf für die ‹berarbeitung einer bestehenden DIN Vorschrift vor, so ist Vorsicht hinsichtlich der Anwendbarkeit der alten DIN Norm geboten.

Quelle: AIA, Düsseldorf


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