Welche Risiken ein schlecht bezahlter Planungsauftrag birgt, zeigt eine Entscheidung des OLG Naumburg. Danach darf ein Architekt, der mit der Rohbaumassenermittlung beauftragt wird, die Mengen nicht nur überschlägig ermitteln. Das gilt auch dann, wenn er die Mengenermittlung für ein...[mehr]
Kommt es im Rahmen der Ausführung gegenüber den im Vertrag angenommenen Massen zu erheblichen Mehrmengen, darf der Unternehmer nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Besteller mit der Erbringung der Mehrarbeiten einverstanden ist. Führt der Unternehmer solche Leistungen ohne Einverständnis...[mehr]
Dass ein Architekt Vorentwürfe fertigt, eine Bauvoranfrage stellt, Verhandlungen mit Behörden führt und einen Bauantrag gefertigt hat, reicht nicht ohne Weiteres aus, um auf den Abschluss eines Architektenvertrags zu schließen. Darauf weist die für das Architektenhonorarrecht zuständige...[mehr]
Geschaft !!! Ich habe meine über zwei Semster verlaufende wissenschaftliche Weiterbildung zum Wirtschaftsmediator (FH) an der Hochschule Trier mit Erfolg abgeschlossen. Titel der Thesis: Co-Mediation eines Baukonfliktes aus Sicht einer Rechtsanwältin und eines Architekten. Was ist Bau-bzw....[mehr]
1. Betonarbeiten, die für einen weiteren Aufbau geeignet sein sollen, stellen einen wichtigen Bauabschnitt dar. Hat der Architekt Kenntnis davon, dass eine verregnete Oberfläche (mit Absandungen) gegeben war, muss er sich davon überzeugen, ob Belegreife gegeben ist und die notwendige Festigkeit...[mehr]
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2012 – 2 S 1538/12 Ein Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die...[mehr]
LG Bonn, Urteil vom 07.09.2011 - 16 O 15/11 1. Die Werbung eines Architekten mit der Bezeichnung “Bausachverständiger” ohne Nennung eines oder mehrerer Sachgebiete verstößt nicht gegen das UWG. 2. Ein Architekt verfügt aufgrund seiner Ausbildung und der damit erworbenen Befähigung über...[mehr]