Welche Risiken ein schlecht bezahlter Planungsauftrag birgt, zeigt eine Entscheidung des OLG Naumburg. Danach darf ein Architekt, der mit der Rohbaumassenermittlung beauftragt wird, die Mengen nicht nur überschlägig ermitteln. Das gilt auch dann, wenn er die Mengenermittlung für ein Millionenprojekt vornimmt, hierfür aber nur 3.500 Euro Honorar erhält. Gegenüber einem Schadensersatzanspruch wegen eines Planungsmangels kann ein selbstständiger Architekt auch nicht einwenden, dass der Auftraggeber das in keinem Verhältnis zum Honorar stehende Kalkulationsrisiko in unzulässiger Weise auf ihn abgewälzt habe.
OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2011 – 5 U 1/11
Quelle: ibr-online,12/2012