IFB Mainz

Ingenieurbüro für Bauabrechnung, Vermessung, Wirtschafts- und Baumediation im GaLaBau und Tiefbau

Bauvertrag – Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?

17. Juni 2013

1. Die anerkannten Regeln der Technik für die Verlegung von Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude sind in der DIN 18332 (Ausgabe 2000) enthalten.

2. Die Verlegung von Bodenplatten nach den Anerkannten Regeln der Technik ist auch dann zugesichert, wenn für die Anwendung dieser Regeln eine Angabe im Vertrag über die Höhe des Mörtelbetts ausschlaggebend ist.

3. Ein Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Technik, die eine besonders gute Bettung zu verlegender Bodenplatten und damit deren hohe Belastbarkeit bewirken soll, stellt zugleich einen Fehler dar, der zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit und zu einer Wertminderung führt.

4. Die für im Dünnbett zu verlegende Natursteinplatten als durch Hubwagen stark beanspruchter Bodenbelag in Gebäuden in der DIN 18157 Teil 1 Ziff.7.3.3 vorgesehene Verlegung im kombinierten Verfahren ist infolge Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik nur noch ein Weg neben anderen zur Erreichung des Ziels, bei stark beanspruchten Bodenbelägen eine besonders gute Bettung zu erreichen.

5. Sollen Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude vereinbarungsgemäß im Dünnbett verlegt werden und wird dazu hydraulisch abbindender Mörtel verwendet, sind die in der DIN 18157 Teil1 Ziff. 7.3 beschriebenen Techniken anzuwenden.

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 – 6 U 242/03

Quelle: ibr-online

  • Home
  • Aktuelles
  • Zu Person und Büro
    • Thomas Englisch
    • Claudia Langer
    • Manuel Geiter
    • Theresa Pickel
  • Leistungen
    • Bestandsvermessung
    • Abrechnungsaufmaß und Bauabwicklung im GaLaBau und Tiefbau
    • Aufmaß und Absteckung
    • Wirtschafts und Baumediation
    • Grünmanagement
  • Seminare
    • Mediation beim Planen und Bauen I -Einführung in die Baumediation
    • Mediation beim Planen und Bauen II -Konfliktmanagement-
    • Modul Mediation und Moderation Hochschule Geisenheim
    • Aufmaß und Abrechnung
    • Vermessung auf der Baustelle
    • Die Abrechnung von Gleisbaustellen
    • Licht im Garten
  • Referenzen
    • Burg Crass
    • Brentanohaus Oestrich-Winkel
    • Campus TU Darmstadt
    • Bürgerpark Ringheim
    • Alte Wisperschule Lorch
    • Friedhof Freiweinheim
    • R&V Versicherungen
    • Bürgerpark Hanau
    • Erlebniswelt Nürburgring
    • Bezirkssportanlage Mainz-Mombach
  • Partner und Kollegen
  • Lexikon
  • Stellenangebote
  • Downloads
  • Kontakt

Ingenieurbüro für Bauabrechnung und Bauabwicklung
Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau
Dipl-Ing. (FH) Thomas Englisch - Mainz

© 2023 ifb-mainz.de

Kontakt | Impressum/Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen. Cookie EinstellungAkzeptieren
Privacy & Cookies Policy

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Necessary
immer aktiv
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Non-necessary
Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN