IFB Mainz

Ingenieurbüro für Bauabrechnung, Vermessung, Wirtschafts- und Baumediation im GaLaBau und Tiefbau

Haftungsgefahren bei der baubegleitenden Qualitätskontrolle

18. April 2013

Bauherren fordern heute zunehmend eine Mängelerfassung schon während der Bauausführung. Egal ob dabei von Oberbauleitung, baubegleitender Qualitätskontrolle oder der stichprobenartigen Kontrolle des Bauvorhabens gesprochen wird, verbirgt sich dahinter ein vielen nicht bewusstes Haftungsrisiko.

Der BGH hat hierzu mehrfach festgehalten, dass es sich um keine zeitlich fixierte Dienstleistung handelt, sondern um eine erfolgsbezogene, auf die Erfassung von Mängeln gerichtete Tätigkeit. Überprüft werden sollen bei dieser Art von Kontrolle, ob die Bauleistungen nach objektiven Kriterien mangelfrei sind sowie mit den geltenden DIN-Normen und den Regeln der Baukunst übereinstimmen. Somit finden die Bestimmungen über den Werkvertrag mit den dort fixierten Haftungs- und Verjährungsregeln ihre Anwendung.

Der Auftragnehmer setzt sich hier je nach vertraglicher Leistungsbestimmung der vollen Haftung der Leistungsphase 8, der Bauüberwachung, aus. Dies insbesondere wenn nicht zusätzlich ein Bauleiter vor Ort tätig ist. Aber auch wenn die baubegleitende Qualitätskontrolle zusätzlich zu einer Bauüberwachung beauftragt wurde, kann der Auftragnehmer neben dem Bauleiter für die Leistungsphase 8 gesamtschuldnerisch haften. In jedem Fall haftet der Qualitätskontrolleur immer für die von ihm durchgeführten Untersuchungen. Nur wenn der Mangel auch bei sorgfältigster Erfüllung seiner Untersuchungspflichten eindeutig nicht erkennbar war, sieht die Rechtsprechung eine Ausnahme von der Haftung.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die baubegleitende Tätigkeit mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt wird, wobei dazu auch die Auswahl der Stichproben selbst – unter anderem nach Baufortschritt, Gefahrträchtigkeit der Gewerke und zeitlichen Abständen – gehört.

Ferner sollte vertraglich vor Erbringung der Leistung der genaue Leistungsumfang geregelt werden – und dies jeweils individuell abgestimmt! So kann die zu erbringende Kontrolle der Bauleistungen zum Beispiel auf einzelne Gewerke beschränkt werden, was dann auch eine Beschränkung der Haftung mit sich ziehen kann. Jedoch ist zu beachten, dass auch der Qualitätskontrolleur über den Tellerrand schauen muss und seine Prüfung nicht allein auf das vereinbarte Gewerk beschränken darf.

Zur Haftung sei abschließend angemerkt, dass der BGH einen allgemeinen Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel als rechtsunwirksam ausgeurteilt hat. Somit können über einen generellen vertraglichen Haftungsausschluss die oben beschriebenen Haftungsgefahren bei der baubegleitenden Qualitätskontrolle nicht minimiert werden.

Quelle: AIA, 12.04.2013

  • Home
  • Aktuelles
  • Zu Person und Büro
    • Thomas Englisch
    • Claudia Langer
    • Manuel Geiter
    • Theresa Pickel
  • Leistungen
    • Bestandsvermessung
    • Abrechnungsaufmaß und Bauabwicklung im GaLaBau und Tiefbau
    • Aufmaß und Absteckung
    • Wirtschafts und Baumediation
    • Grünmanagement
  • Seminare
    • Mediation beim Planen und Bauen I -Einführung in die Baumediation
    • Mediation beim Planen und Bauen II -Konfliktmanagement-
    • Modul Mediation und Moderation Hochschule Geisenheim
    • Aufmaß und Abrechnung
    • Vermessung auf der Baustelle
    • Die Abrechnung von Gleisbaustellen
    • Licht im Garten
  • Referenzen
    • Burg Crass
    • Brentanohaus Oestrich-Winkel
    • Campus TU Darmstadt
    • Bürgerpark Ringheim
    • Alte Wisperschule Lorch
    • Friedhof Freiweinheim
    • R&V Versicherungen
    • Bürgerpark Hanau
    • Erlebniswelt Nürburgring
    • Bezirkssportanlage Mainz-Mombach
  • Partner und Kollegen
  • Lexikon
  • Stellenangebote
  • Downloads
  • Kontakt

Ingenieurbüro für Bauabrechnung und Bauabwicklung
Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau
Dipl-Ing. (FH) Thomas Englisch - Mainz

© 2023 ifb-mainz.de

Kontakt | Impressum/Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen. Cookie EinstellungAkzeptieren
Privacy & Cookies Policy

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Necessary
immer aktiv
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Non-necessary
Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN