Bei Fehlern in der Rechnungsprüfung gelten andere Regeln als bei Baumängeln: Für entstandene Überzahlungen aufgrund fehlerhafter Prüfung muss ein Architekt nicht in die Sekundärhaftung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied so mit Billigung des Bundesgerichtshofs. |
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Quelle: AIA 19.10.2023
Source: IFB-Mainz-Blog