Wer im Bereich einer Straßenbaustelle wegen einer unsachgemäßen Verkehrsführung einen Unfall verursacht, hat gegenüber dem dafür verantwortlichen Bauunternehmen einen Anspruch auf Schadenersatz. (Landgericht Saarbrücken, 04.05.2012 (Az.: 13 S 161/11).
Der Haftpflicht-Kfz-Versicherer des Klägers regulierte den Schaden am gegnerischen Auto. Den eigenen Schaden macht der Kläger gegenüber dem hauptverantwortlichen Bauunternehmen geltend. Es stellt sich heraus, dass der Bauunternehmer die Schilder eigenmächtig aufstellen ließ, ohne eine Genehmigung bei der Behörde dafür einzuholen. Das Saarbrücker Landgericht gab der Klage des Autofahrers weitgehend statt. Denn: Die Entscheidung, welche Verkehrsregelungen wegen Bauarbeiten erforderlich sind, obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde und setze eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der zu berücksichtigen Belange voraus.
Quelle: AIA, 15.05.2013